Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF)
Geben Sie bitte für jeden im steuerlichen Sinn beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer das rechnungsmäßige Pensionierungsalter an, mit dem in der Steuerbilanz bewertet werden soll.
Eine Änderung des steuerlichen Pensionierungsalters kann auch Auswirkungen auf die handelsbilanzielle Bewertung haben. In manchen Fällen wurde in der Handelsbilanz bereits auf das vertragliche Pensionierungsalter (in der Regel 65 Jahre) bewertet, abweichend vom höheren Pensionierungsalter in der Steuerbilanz. In vielen Fällen jedoch wurde in der Handelsbilanz das gleiche Pensionierungsalter wie in der Steuerbilanz gewählt. Bitte überprüfen Sie deshalb auch das in der Handelsbilanz angesetzte Pensionierungsalter und teilen uns ggfls. eine Änderung mit.
Falls mehrere Personen im Bestand sind, bitte zur Kennzeichnung ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal (ID) verwenden, z.B. Kenn-Nr. aus dem Vorgutachten, hilfsweise Geburtsdatum.
ID = Kenn-Nr. aus Gutachten